Die zentrale Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik laufen als Zuschuss über das BAFA, der Heizungstausch und die Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW. Fast immer gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig, deshalb sollten Sie den aktuellen Stand direkt bei BAFA und KfW prüfen.

Die drei Bausteine der BEG

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Gefördert werden einzelne Schritte an einem bestehenden Wohngebäude, ohne dass das ganze Haus auf einen Standard gebracht werden muss. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster und Außentüren), Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungen. Antragstelle für diese Maßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Heizungsförderung

Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, etwa einer Wärmepumpe, wird für Privatpersonen über die KfW gefördert. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, deren Kombination von der Situation abhängt, etwa ob Sie selbst im Haus wohnen oder welche Heizung ersetzt wird. Welche gesetzlichen Pflichten beim Heizungstausch gelten, steht unter Heizungstausch: Pflicht oder nicht?.

BEG Wohngebäude (BEG WG)

Wer das Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhaus-Standard saniert, kann über die KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten. Je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung. Diese Variante braucht von Anfang an eine durchgehende Planung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten.

Das Grundprinzip: erst Antrag, dann Auftrag

Der häufigste Grund, warum eine Förderung platzt, ist die Reihenfolge. Die Programme verlangen in der Regel, dass der Antrag gestellt ist, bevor Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem ausführenden Betrieb unterschreiben. Viele Programme erlauben einen Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen meist vorher beauftragt werden.

Lesen Sie vor der Unterschrift genau, welche Vertragsform das jeweilige Programm akzeptiert. Ein vorschnell unterschriebenes Angebot kann die gesamte Förderung kosten.

Wer mitwirken muss

  • Energieeffizienz-Expertin oder -Experte: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA und für Effizienzhaus-Sanierungen ist eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes vorgeschrieben. Sie erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt später die Umsetzung.
  • Fachbetrieb: Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistung wird in der Regel nur beim Material gefördert, wenn überhaupt.
  • Sie selbst: Sie stellen den Antrag, reichen nach Abschluss die Nachweise ein und bewahren Rechnungen auf.

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann bei Einzelmaßnahmen einen Bonus auslösen und hilft vor allem, die Maßnahmen in eine sinnvolle Abfolge zu bringen (siehe Haus sanieren: die richtige Reihenfolge).

Typische Stolperfallen

  • Fristen: Zwischen Zusage und Umsetzung gelten Bewilligungszeiträume. Wer zu spät fertig wird, muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
  • Technische Mindestanforderungen: Gefördert wird nur, was bestimmte Werte erreicht, etwa bei Dämmung oder Fenstern. Ein günstigeres Produkt, das knapp darunter liegt, fällt aus der Förderung.
  • Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht gleichzeitig Zuschuss und Steuerermäßigung nutzen. Mehr zu den steuerlichen Möglichkeiten unter Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
  • Programmänderungen: Die Förderlandschaft wurde in den vergangenen Jahren mehrfach umgebaut, teils kurzfristig. Verlassen Sie sich nicht auf Zahlen aus älteren Artikeln, auch nicht auf diesen; maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.

Förderung vor Verkauf oder Vermietung

Die BEG steht grundsätzlich auch Vermietern offen. Wer allerdings kurz vor einem Verkauf saniert, sollte prüfen, ob Fördervoraussetzungen eine Bindung an das Gebäude oder Nachweispflichten nach Abschluss enthalten. Käufer wiederum können für Maßnahmen, die sie nach dem Erwerb selbst beauftragen, eigene Anträge stellen. Ob gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen dabei förderfähig sind, hängt vom Programm ab.

Neben der Bundesförderung gibt es teilweise Programme der Länder und Kommunen. Ob für Ihr Vorhaben in Leipzig oder Sachsen zusätzlich etwas infrage kommt, klären Sie am besten bei der Energieberatung oder der Förderbank des Landes.