Handwerkerangebote vergleichen Sie richtig, indem Sie zuerst den Leistungsumfang angleichen und erst dann die Preise. Am einfachsten gelingt das mit einer eigenen Leistungsbeschreibung, die alle Betriebe erhalten. Achten Sie besonders auf Positionen, die gern fehlen (Rückbau, Entsorgung, Gerüst, Nebenarbeiten), auf Stundenlohn- und Bedarfspositionen, auf die Frage Festpreis oder Schätzung und auf Zahlungsplan, Termine und Vertragsbedingungen.

Warum der Endpreis wenig sagt

Drei Angebote für dasselbe Bad können sich um ein Vielfaches unterscheiden und trotzdem alle korrekt sein, weil sie unterschiedliche Dinge beschreiben. Der eine Betrieb rechnet den Abbruch der alten Fliesen ein, der andere setzt ihn als Eventualposition, der dritte erwähnt ihn gar nicht. Wer dann nur auf die letzte Zeile schaut, beauftragt oft das Angebot mit den meisten Lücken.

Eine eigene Leistungsbeschreibung

Je größer das Vorhaben, desto lohnender ist es, vorab selbst zu beschreiben, was Sie wollen, oder das von einer planenden Person machen zu lassen. Dazu gehören:

  • Maße der Räume und Flächen
  • Was zurückgebaut wird und was bleibt
  • Gewünschte Materialien oder zumindest Qualitätsstufen
  • Ausstattungsliste mit konkreten Produkten oder Gleichwertigkeitsvorgaben
  • Gewünschter Zeitraum und Rahmenbedingungen (bewohnt, Zugang, Parkplatz)

Mit dieser Grundlage können Betriebe auf dieselbe Frage antworten. Abweichungen in den Angeboten werden sichtbar.

Die Positionen, die oft fehlen

Position Worauf achten
Baustelleneinrichtung Strom, Wasser, Toilette, Schutz von Böden und Treppenhaus
Rückbau und Entsorgung Menge, Containergestellung, Schadstoffe gesondert
Gerüst Standzeit, Verlängerung, wer stellt es
Untergrundvorbereitung Ausgleichen, Grundieren, Ausbessern
Anschlussarbeiten Elektro, Sanitär, Maler nach dem eigentlichen Gewerk
Reinigung Endreinigung, Abfuhr von Resten

Fragen Sie bei jedem Angebot nach, was in diesen Punkten enthalten ist. Eine schriftliche Antwort ist später mehr wert als eine Zusage am Telefon.

Einheitspreis, Pauschale, Stundenlohn

Einheitspreise (pro Quadratmeter, Stück, laufendem Meter) machen Angebote vergleichbar, abgerechnet wird aber nach tatsächlicher Menge. Prüfen Sie die angesetzten Mengen: Ein Angebot kann günstig wirken, weil es zu wenig Fläche ansetzt.

Pauschalpreise geben Sicherheit, solange sich der Umfang nicht ändert. Jede Änderung wird zum Nachtrag. Die Pauschale sollte deshalb genau beschreiben, was sie umfasst.

Stundenlohnarbeiten sind bei Unvorhersehbarem üblich, aber schwer kalkulierbar. Achten Sie auf eine Schätzung der Stunden, auf den Stundensatz und darauf, dass Stundenzettel zeitnah abgezeichnet werden.

Eventual- oder Bedarfspositionen werden nur ausgeführt, wenn sie nötig sind. Sie gehören in den Vergleich, mit einer realistischen Einschätzung, ob sie anfallen.

Den Betrieb prüfen

Für zulassungspflichtige Handwerke, etwa Elektro, Sanitär-Heizung-Klima oder Dachdecker, muss ein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein. Das können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen. Fragen Sie außerdem nach einer Betriebshaftpflichtversicherung, nach Referenzen ähnlicher Arbeiten und danach, ob der Betrieb selbst ausführt oder an Subunternehmer weitergibt.

Die Vertragsbedingungen

Neben dem Preis entscheiden die Bedingungen darüber, wie gut Sie bei Problemen dastehen:

Nachfragen gehört dazu

Ein Angebot ist kein fertiges Urteil, sondern ein Gesprächsangebot. Fragen Sie nach, wenn eine Position unklar ist, und bitten Sie um eine Ergänzung, wenn etwas fehlt. Seriöse Betriebe beantworten das ohne Umstände. Achten Sie auch darauf, ob jemand vor dem Angebot vor Ort war. Ein Angebot für eine Altbausanierung, das ohne Besichtigung entsteht, kann den Bestand nur grob erfassen und enthält entsprechend mehr Unsicherheit, die später als Nachtrag zurückkommt.

Wie viele Angebote?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Für größere Arbeiten sind mehrere Angebote sinnvoll, schon um ein Gefühl für die Spanne zu bekommen. Bei hoher Auslastung der Betriebe kann es dauern, bis Angebote kommen; planen Sie diese Zeit ein. Und wenn ein Betrieb gar kein schriftliches Angebot abgeben will, ist das bereits eine Information.